1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind als Vorlage für Leistungen der VELTRONIS GmbH in den Bereichen Bau, Brandschutz, Isolation und Unterhalt konzipiert. Verbindlich werden sie nur, soweit die Vertragsparteien ihre Geltung im konkreten Vertragsverhältnis vereinbaren. Abweichende schriftliche Vereinbarungen gehen vor.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Leistungsumfang, Ausführungstermine, Preise und weitere Rahmenbedingungen richten sich nach der jeweiligen schriftlichen Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Ein Vertrag kommt durch Annahme der Offerte oder anderweitige eindeutige Vereinbarung zustande. Änderungen des Leistungsumfangs sind gesondert abzustimmen.
3. Mitwirkung und Voraussetzungen
Die Auftraggeberseite stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen sowie den vereinbarten Zugang zur Baustelle und die nötigen Vorleistungen rechtzeitig zur Verfügung. Erkennbare Planänderungen und Hindernisse sind den Beteiligten zeitnah mitzuteilen.
4. Ausführung und technische Vorgaben
Die Arbeiten werden gemäss dem vereinbarten Leistungsumfang und den anwendbaren technischen Anforderungen ausgeführt. Systemzulassungen, Herstellerhinweise, Brandschutzkonzepte und behördliche Auflagen sind je nach Projekt zu berücksichtigen. Eine bestimmte Feuerwiderstandsdauer oder andere Systemleistung ergibt sich nur aus der konkret vereinbarten und dafür geeigneten Ausführung.
5. Termine und Verzögerungen
Ausführungstermine sind im Angebot oder Auftrag zu vereinbaren. Verzögerungen infolge verspäteter Vorleistungen, Projektänderungen oder anderer nicht von Veltronis zu vertretender Umstände werden zwischen den Parteien abgestimmt. Rechtsfolgen richten sich nach der konkreten vertraglichen Vereinbarung und anwendbarem Recht.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die im konkreten Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise, Steuern, Spesen und Zahlungsbedingungen. Allfällige Zusatzarbeiten werden nach vorgängiger Abstimmung separat vereinbart. Diese Vorlage legt bewusst keine pauschalen Zahlungsfristen oder Mahngebühren fest.
7. Abnahme, Mängel und Gewährleistung
Abnahme, Mängelrechte, Gewährleistung und Fristen richten sich nach den ausdrücklich vereinbarten Vertragsgrundlagen sowie dem anwendbaren Schweizer Recht. Allfällige Normen (z. B. SIA-Regelungen) gelten nur, wenn sie vertraglich wirksam vereinbart wurden.
8. Haftung
Für Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen und allfällige wirksam vereinbarte individuelle Haftungsregelungen. Zwingende gesetzliche Haftung wird durch diese Vorlage nicht ausgeschlossen.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personendaten und vertrauliche Informationen werden im Rahmen der Projektabwicklung unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften behandelt. Weitere Angaben enthält die Datenschutzerklärung.
10. Anwendbares Recht
Soweit zulässig und vereinbart, untersteht das Vertragsverhältnis dem schweizerischen Recht. Ein Gerichtsstand sollte vor einer vertraglichen Festlegung rechtlich geprüft werden; die vorliegende Vorlage enthält bewusst keine pauschale Gerichtsstandsklausel.
11. Inkrafttreten
Diese Fassung ist ausschliesslich ein Entwurf zur internen Abstimmung. Eine operative Fassung erfordert Freigabe, Versionsdatum und eine geeignete Vereinbarung mit der jeweiligen Auftraggeberseite.